Die Amtszeit des
Bürgermeisters George Becker
Jan. 1831 - 1834
Seine Zeitgenossen waren:
Der Rechnungsführer der
Ober-Baukasse in Kassel: Arend
Straßenbaumeister: Ingenieur
Althaus (1840 nicht mehr im Amt)
Chaussee-Geld-Erheber:
Johannes Schneider
Schullehrer: Klingelhöfer
Ober-Schulinspektor: Pfarrer
Uhrhan zu Kirchvers
Das Einzugsgeld
Der Bürgermeister Becker,
der sich am Anfang seiner Laufbahn noch Schulze nannte, mußte sich gleich bei
Dienstantritt mit dem Straßenwärter Lemmer beschäftigen. Lemmer hatte in Sichertshausen
ein Wohnhaus gebaut und dadurch im Oktober 1830 Einwohnerrechte erworben. Weil
Lemmer die Bezahlung des Einzugsgeldes verweigerte, ließ Becker das Geld vom
Justizamt in Fronhausen gerichtlich eintreiben. Es handelte sich um folgende
Rechnung, die Lemmer bezahlen sollte:
für seine Person 10 Gulden,
für seine Frau 5 Gulden, für fünf Kinder für jedes 2 Gulden 16 Alb. Summa 27
Gulden 16 Alb.
Die Schule
In der Kirchenchronik von
Treis lesen wir, daß im Jahre 1740 der zweite Schullehrer aus Treis, Johann
Konrad Becker, an die Schule in Sichertshausen versetzt worden ist. (48) Im
Kataster (Dorfbuch) Sicherbhausen ist im Jahre 1767 vermerkt, daß kürzlich ein
Schulhaus von der Gemeinde erbaut worden sei. Es wurde von einem Schulmeister
bewohnt. Seine Entlohnung, die er von jedem Mann zu bekommen hatte: 2 1/2 Metze
Korn (Metze gleich Meste gleich 25 Pfund), 2 Laibe Brot, sodann 1 Gemeindslos
an Besoldung. Die Feldflur war in Lose
aufgeteilt, die jeweils von Jahr zu Jahr verlost wurden. Außerdem konnte er
folgende Einkünfte erwarten: Für das Läuten bei einem Begräbnis 1 Alb. 4 Heller
(sowohl bei Alten als bei Jungen), bei einer Kindstaufe 1 Alb. 4 Heller. (8)
Bei dem erwähnten Schulhaus handelte es sich um das Haus Nr. 38, das bis zum
Jahre 1851 als Schulhaus diente und dann gegen das Haus von Johs. Stingel
getauscht wurde.
Während Beckers Amtszeit
wirkte der Schullehrer Klingelhöfer. Zum ersten Mal erfahren wir etwas über die
Schule, in der im Jahre 1833 40 Kinder unterrichtet wurden. Klingelhöfer stellte
einen Katalog zusammen, weiche Maßnahmen nach etwa 70 Jahren der Benutzung des
Hauses an Reparaturen und Erweiterungen unbedingt erforderlich waren: Der
Schulsaal brauchte neue Fenster, ein Abtritt mußte angebracht werden. Ein
Kartoffelkeller sollte ausgehoben und gebaut werden. Eine Küche war notwendig,
ebenfalls ein Aufbewahrungsraum für die Fourage. Die lebensgefährliche Treppe
zur zweiten Etage mußte repariert werden. Der Gang brauchte eine neue Dielung.
Die nach Norden liegende Stube, in der eben nur Ungeziefer wohnte, sollte
bewohnbar gemacht werden. Die lehmlosen Wände mußten ausgebessert und das ganze
Haus geweißt werden. Der Dachboden drohte einzustürzen, er brauchte dringend
eine Reparatur. Zunächst reichte Bürgermeister Becker einen Kostenanschlag an
das kurfürstliche Kreisamt ein, dann zog er aber ganz schnell am 20. Juli 1833 seine Bereitschaft zu den
Reparaturarbeiten wieder zurück, die Jahreszeit sei zu weit fortgeschritten,
die Baumaßnahmen könnten nicht gehörig trocknen. Stattdessen wolle er den
Herbst 1833 zur Vorbereitung der Arbeiten benutzen.
Beckers Amtszeit ging zu
Ende, sein Nachfolger, Schultheiß Pfeffer, stellte die Kosten bei der
bevorstehenden Reparatur des Schulhauses zusammen:
Handwerkslohn 61 Reichstaler
14 Alb. Die Gemeinde stellt Steine, Kalk, Holz 50 Reichstaler. Die Gesamtkosten
der Reparatur 111 Reichstaler 14 Alb.
Die Gemeinde mußte das Geld
borgen, denn die Gemeindekasse war »sehr arm«, in ihr »war kein Vorrat«. Sie
war mit fälligen Zinsen und Schulden beladen, die noch aus den napoleonischen
Kriegen herrührten. (1, 2)
Die Straße
Sichertsausen liegt an einer
Straße, die eine der
wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen darstellt.
Im Jahre 1832 plante die Behörde in Marburg eine Erweiterung der
Frankfurter Straße im Dorfe Sicherthausen und forderte von Ingenieur Althaus
ein Gutachten an, das wir hier etwas gekürzt bringen:
Technisches Gutachten
Über die Verbesserung der
Staße im Dorfe Sichertshausen nach beliegendem Plan und Kostenanschlag.
Eine der übelsten Passagen
auf der Frankfurter Straße ist die Straßenstelle im Dorfe Sichertshausen. Die
Mängel:
1. von dem Wegegelderheberhause
bei A hat die Straße im Mittel nur 18 Fuß Breite,
2. die Straße ist im Dorf in
einem rechten Winkel geführt,
3. die Wendung der Straße um
die vorspringende Gartenmauer ist gefährlich,
4. das beständig fließende
offene Wasser, welches in der Ausdehnung in Winterzeiten die Straße so mit Eis
überlegt, daß hier Frachtwagen umgefallen sind und die Straße zuweilen beinahe
unpassierbar wird.
Eine Verbesserung der Straße würde
demnach bestehen müssen
1. in einer Erweiterung
derselben bis auf die Normalbreite von 30 Fuß,
2. in Verbesserung der
Wendungen so, daß nur sanfte Bögen vorkommen, die von allen Fuhrwerken und in
Begegnungsfällen mit Leichtigkeit passiert werden können,
3. in einer solchen
Wasserleitung, daß die Fuhrwerke gegen Beschädigungen gesichert werden und die
Fahrbahn zu allen Jahreszeiten gut und passierbar ist.
Wollte man nach diesen
Grundsätzen die Straße hierselbst verbessern, so mußte man Hofräume vor den Häusern
ankaufen, ebenso Häuser und Scheunen ankaufen und wegräumen, Gartenmauern und
Gärten angreifen. Aber das Hauptübel
des nachteiligen Wasserlaufs und dessen Folgen kann nicht behoben werden, weil
bei der schon früher zur Sprache gebrachten Ableitung des Wassers - welches
sich in einem bedeckten Kanale
nicht ableiten läßt - die Gemeinde Sichertshausen auf das Feierlichste
protestiert und dabei zwei Gründe angegeben hat, daß nämlich: nicht das aus den
Hohlwegen herkommende Wasser allein der Straße schade, sondern dies mehr das
Quellwasser sei, weiches dort entspringe und die Gemeinde dieses offene Wasser
zu ihrem Ökonomiebetriebe und zur Viehtränke notwendig in der dermaligen Lage
behalten müßte.
Alle jene Nachteile werden
vermieden und nach den Vorschriften der Technik werde eine gute Straße erlangt,
wenn man den alten Dorfweg verläßt und die Straße in einer anderen Richtung durch das Dorf führet, wo
die meisten Häuser desselben rechts liegen bleiben. Diese Richtung ist durch die Linie AB bezeichnet. Gleich beim Punkt A, beim Hause, wo das
Wegegeld erhoben wird, würde eine sanfte Steigung beginnen, so daß alle
Fuhrwerke mit Leichtigkeit und Bequemlichkeit die Straße passieren können. Diese Straßenführung würde ferner den
Vorteil bringen, daß die nachteilige Wirkung des Wassers gänzlich beseitigt
ist, indem der Hohlweg bei 9 1/2 Fuß ausgefüllt und mit einem Kanale versehen
wird, ohne die Benutzung des Wassers im Dorfe zu stören, weiches seinen
natürlichen Lauf behält. Bei dieser
Richtung würde nur ein kleines altes Wohnhäuschen und eine Scheune weggeräumt
werden müssen, statt daß man bei einer Führung durchs Dorf beinahe die Hälfte
der Gebäude hätte ankaufen und wegräumen müssen. Die projektierte Straße würde diejenige sein, die am wohlfeilsten
zu bauen stehet, am wenigsten Grundankäufe erfordert, die Dorf- und
Flurverhältnisse nicht stört und deren Bau von den meisten Einwohnern in
Sichertshausen gewünscht wird.
Die alte Straße von C nach D
und weiter bis zur Landesgrenze ist sehr steil und kann durch eine Serpentine,
die durch wenig ergiebige Felder führt, gebessert werden. Der Plan zeigt deutlich die dermalige
Beschaffenheit und die projektierte Verbesserung.
Marburg, 15. Oktober 1832 Althaus, Ingenieur
Im Dorf verbreitete sich die
Kunde, daß eine Umgehungsstraße
gebaut werden sollte. Bürgermeister Becker
sah sich veranlaßt, im Dezember 1832 folgenden Brief an die kurfürstliche
Oberbaudirektion zu schreiben:
Kurfürstliche
Ober-Bau-Direktion!
Ich habe in Erfahrung
gebracht, daß die Heerstraße, welche jetzt durch das Dorf Sichertshausen zieht,
links von Sichertshausen durch das Feld geführt werden soll, wenigstens einer
der verschiedenen vorgelegten Pläne hierauf geht.
Die Sorge für das Wohl der
Gemeinde, welche mir rechtlich aufliegt, macht es mir zur Pflicht, kurfürstlicher
Ober-Bau-Direktion folgendes ehrerbietig vorzustellen.
Soll die Straße links vom
Dorf durch das Feld geführt werden, so müßten in einer bedeutenden Strecke sehr
gute, zum Teil mit vortrefflichen Obstbäumen bepflanzte Grundstücke
herangezogen, es müßten zwei Häuser und eine Scheuer am Ende des Dorfes
niedergerissen werden, die Communication aus dem Dorf mit den jenseits der
Straße liegenden Feldern, Waldungen und dem Flecken Treis an der Lumda wird
gänzlich aufgehoben beziehungsweise erschwert und durch kostspielige Anlagen
bedingt. Die Kirche, an welcher die Straße herführen soll, wird zum ferneren
Gottesdienst, welcher durch das auf der Straße stattfindende Geräusch Störung
erleidet, unbrauchbar, und es werden auf diese Weise sehr bedeutende Entschädigungen
nötig. Der Vorteil, welcher durch die
neue Straßenanlage zu erreichen steht, scheint uns so unerheblich zu sein, daß
man seinetwegen die Nachteile derselben nicht übernimmt. Die gegenwärtige
Straße ist in ihrer Richtung zweckmäßig und bequem, die wenigen Abänderungen
und Erweiterungen, welche im Dorf als notwenig erachtet werden sollten, sind
mit nicht sehr großen Kosten zu bewirken. Die Besitzer der Grundstücke, welche
im Dorf etwa zur Straße herangezogen werden sollen, lassen sich hinsichtlich
ihrer Entschädigung billig finden.
Noch vor wenigen Jahren ist
die Gemeinde gezwungen worden, die Chaussee im Dorf auf ihre Kosten mit einem
Aufwand von mehr als tausend Taler pflastern zu lassen. Diese Kosten würden bei
Verlegung der Straße weggeworfen sein. Die Straße, wie sie jetzt projektiert
wird, wird nicht zweckmäßiger und bequemer als die alte. Gründe des allgemeinen
Wohls machen es unter diesen Umständen keineswegs unumgänglich notwendig, daß
man den Staat in die ungeheuren Kosten der neuen Straßenanlage stürzt und die
Privaten in ihrem Eigentum einschränkt. In letzterer Hinsicht beziehen wir uns
auf die humanen Bestimmungen der § 3 und 7 der Verordnung vom 24. Dezember 1819.
Zu diesen allgemeinen
Gründen gegen die neue Anlage dürften auch noch die Rücksichten auf die
Bewohner des Ortes Sichertshausen hinzutreten. Diese werden durch die Verlegung
der Straße außerhalb ihres Orts in ihrer Nahrung geschmälert, indem die Wirte,
namentlich der Wirt Bingel, der sich mit seinen Gebäuden besonders dazu
eingerichtet hat und jährlich mehrere tausend Taler in Konsumtion bringt, und
die Schmiede ihren Verdienst ganz verlieren. Der Landwirtschaft werden die zur
neuen Straße heranzuziehenden Grundstücke entzogen, und wenn auch der Bodenwert
der Grundstücke ersetzt werden kann, so gewährt doch dieser Ersatz keine
hinreichende Vergütung für die dem Boden abzugewinnenden Früchte. Eine
Hauptrücksicht bei Straßenanlagen, die auch in Nachbarstaaten befolgt wird, ist
die auf den Nahrungsstand der betreffenden Orte, die im vorliegenden Falle bei
dem fraglichen Plan außer acht gelassen wird.
Die Fuhrleute, welche, wenn
auch nicht im diesseitigen, so doch im darmstädtischen Gebiet Vorspann nötig
haben, müssen solchen aus Sicherthausen nehmen. Auch diesen wird durch die
Verlegung der Straße die Erlangung des Vorspanns erschwert. Während demnach die
Straße in der neuen Richtung dem hiesigen Ort unersetzliche Verluste bringt,
trägt sie zur Beförderung des gemeinen Besten nichts bei. Kurfürstliche
Ober-Bau-Direktion bitten wir deshalb untertänig:
Dieselbe wolle geruhen, die
Straße durch Sichertshausen beizubehalten. Der Gewährung dieser Bitte
entgegensehend, beharren wir mit dem größten Respekt kurfürstlicher
Ober-Bau-Direktion untertäniger
Becker
Am 8. Juli 1833 berichtete der Ingenieur Althaus, daß ihm die Entschädigung des
Willschen Hauses, des Brunnens, der Bingelschen Mauer und Gartenfläche und
schließlich des Zecherschen Gartens wegen Abgrabens der Erde am wichtigsten
erscheine. Der Verkauf des Willschen Hauses auf Abbruch könnte etwa 80 Taler Erlös bringen. Der
Gemeindebrunnen mußte versetzt werden.
Ende Oktober 1833 war die
Serpentine gebaut, die Kosten betrugen 815
Taler 16 Albus. Und im Februar
1834 konnte Ingenieur Althaus melden: »Ursprünglich waren zur
Straßenverbesserung in Sichertshausen 2000 Reichstaler vorgesehen und bewilligt
worden. Tatsächlich beliefen sich die Kosten dann aber auf 1560 Reichstaler. Die sämtlichen Arbeiten sind nunmehr ausgeführt
und recht schön geworden, wobei die Bankette und Gräben gepflastert und die
Kanäle verbessert worden sind.«
Klagen im Anschluß an den Straßenbau
Am 24. Juni 1841 bat Johannes Bodenbender die Oberbaudirektion
um Entschädigung des ihm durch die Erhöhung der Landstraße entstandenen
Nachteils. Beim Bau der Straße hatte
man längs seinem ganzen Wohnhaus drei bis vier Fuß breites Eigentum enteignet,
um dort den Kanal anzulegen, weil die Straße zu eng war. »Der damals angelegte
Kanal führt nun dicht neben meinem Wohnhause und einem mir gehörenden Stalle
vorbei. Bald aber nach Anlegung
desselben zeigte es sich, daß mein Keller dadurch ganz unbrauchbar geworden war. Ich führte deshalb Beschwerde bei dem
damaligen Straßenbaumeister Althaus; dieser ließ auch sogleich durch den
hiesigen Wegewärter Will die an den Kanal grenzende Mauer meines Kellers mit
Zement bestreichen, um sie gegen das Eindringen des Wassers zu schützen, und er
versprach im Beisein des hiesigen Erhebers Schneider: sofern dieses nicht
helfen sollte, so würde er das Wiederinstandsetzen meines Kellers in den
Straßen-Reparatur-Etat aufnehmen und vollziehen lassen. Der an meiner Kellermauer angebrachte Zement
versagte bald seine Dienste, und mein Keller ist nun wegen Eindringen des aus
dem Kanal kommenden Wassers unbrauchbar.
Doch dies ist noch der Nachteil nicht allein, welcher mir durch diese
Straßenveränderung zugefügt wurde. Auch
längs meinem Stall wurde mir drei bis vier Fuß breites Eigentum weggenommen und
der Kanal dicht neben dem Gebäude aufgeführt.
Diesem Stall droht jetzt der Einsturz; doch es ist mir unmöglich,
denselben ohne Verletzung der Kanalmauer wieder aufzubauen, und welche bedeutenden
Kosten verursacht mir dann das Wiederinstandsetzen derselben. Da nun der Straßenbaumeister Althaus nicht
mehr hier angestellt ist und ich also denselben, das gegebene Versprechen zu
halten, nicht mahnen kann, so sehe ich mich genötigt, der kurfürstlichen
Oberbaudirektion meine Lage darzustellen und dieselbe um Schadloshaltung sowohl
hinsichtlich meines unbrauchbar gewordenen Kellers als auch des vorzunehmenden
neuen Aufbaus meines Stalles zu bitten, widrigenfalls ich sonst gezwungen bin,
klagend aufzutreten.«
Am 15. Juli 1841 präzisierte der neue Landbaumeister Regenbogen den Fall. Ein für Bodenbender entstandener Nachteil sei nicht zu leugnen, wenn auch der angebliche Verlust einer drei bis vier Fuß breiten Grundfläche vor dem Hause in Zweifel zu ziehen sei. Die Kanalplatten ruhen nämlich auf der Sockelmauer des von Bodenbender zu erneuernden Stalles, und diese Sockelmauer sei bei Anlage des Kanals noch um 1 !/2 Fuß weiter unterfangen. Der Bittsteller sei daher genötigt, bei dem vorhabenden Neubau eine soviel tiefere Fundament- und Sockelmauer auszuführen und zugleich längs dem Gebäude die Kanalplatten abzuheben und wieder aufzulegen. Diese Arbeiten erfordern einen Kostenaufwand von 14 Talern und er trage an, diesen Betrag dem Bittsteller als Entschädigung ein für allemal zu bewilligen unter auf jede andere Entschädigung wegen der durch den Kanal angeblich seinem Wohnhause zugefügten Nachteile, da fast alle Anlieger an dem Kanale mit Bodenbender hinsichtlich des Wassereindringens in den Keller in der gleichen Lage seien.
Johannes Zecher erklärte am
12. Juli 1841: »Ich erkläre hiermit in
Gegenwart des Chaussee-Gelderhebers Schneider, daß ich mein Schmiedegebäude,
welches zu dicht an der Straße steht, auf meine eigenen Kosten abbrechen und
auf einem mir gehörenden Platze wieder aufbauen lassen will und alsdann die
Grundfläche, welche zur Verbreiterung der Straße nach Anordnung des Herrn
Landbaumeisters Regenbogen erforderlich ist, von meinem Eigentum an den Staat
abtreten will für den Kaufpreis von 50 Reichstaler unter der Bedingung, daß
nach gerichtlich abgeschlossenem Vertrag mir die betreffende Summe ohne Verzug
ausbezahlt werde, damit ich den Aufbau meines Schmiedegebäudes hierdurch wieder
bewirken kann.« (51)
Extrakt aus dem
Duplikat-Steuerkataster
der Gemeinde Sichertshausen, publiziert in 1767 (zum
Gebrauch bei der Abtretung zum Straßenbau) (Hier wird zunächst die Hausnummer
mit dem Namen des Besitzers genannt, dann wird gesagt, von wem der Besitzer das
Land hat, was es für ein Land ist - Erbland oder Lehen -, wie gezehntet wird
und wo das Land liegt, dabei nennt man die Nachbarn.)
Haus Nr. 6 - Johannes
Bodenbender
besitzt pro Januar 1823
durch seine Ehefrau Luise Schweizer nach Anschlagskontrakt vom 2. März 1821 ein
Lehngut der Pfarre zu Fronhausen und zins- und beide Sterbefälle lehnbar. Dazu gehört u. a. Lehnland, zehntet in
hiesigen Zehnten die elfte Garbe, an der Straße zwischen Heinrich Euler und
Adam Bickell.
Haus Nr. 20 - Johannes
Ruppert
besitzt pro Januar 1832 von
Peter Ruppert nach Ehe- und Anschlagsvertrag vom 26. August 1831 Haus, Scheuer, Stallung und Hofraide an Kaspar Findt
und George Becker, Altgarten an Heinrich Gilbert. Hiervon wird abgegeben jährlich in die Renterei Treis ein
Rauchhuhn, 4 Meste Gerichtshafer, 8 Albus Dienstgeld, wegen der Fuhr- und
Handdienste 4 Steuergulden 25 Albus und 4 Heller, und wegen der Handdienste 8
Steuergulden 22 Albus 3 Heller. An den
Fürsten zu Weilburg ein Bedehuhn, an den Schuilehrer 2 1/2 Metze Korn und 2
Laibe Brot.
Haus Nr. 31 - Johann Henrich
Lepper
besitzt Zugang pro Januar
1837 von Johannes Lepper Erben nach Teilungsvertrag vom 25. September 1835 Erbland, zehntet in hiesigen
Zehnten am Burgweg, an George Bingel Erben.
Haus Nr. 10 - Jakob Kraft
besitzt von Heinrich Kraft
pro Januar 1837 am Schlag vom 3. Juni 1836 Erbland, zehntet die elfte Garbe in
hiesigem Feldzehnten auf den Sohlen, oben Johannes Lepper, unten Johannes
Ruth. An der Straße an Christoph
Bingell von Bellnhausen und Johann Heinrich Ruth gelegen.
Haus Nr. 22 und 21 - Anton
Becker
besitzt pro Januar 1838 nach
Ehekontrakt vom 30. Juli 1825 Erbland, zehntet in hiesigen Feldzehnten vor dem
Spießwald, stößt auf die Straße an Johannes Kapp zu Bellnhausen.
Haus Nr. 53 - Johannes Kapp
zu Bellnhausen
besitzt pro Januar 1835 nach
Anschlagsvertrag vom 26. Dezember 1833 von Johannes Kapp daselbst Erbland,
zehntet die elfte Garbe in hiesigem Feldzehnten vor dem Spieß, vorm Hainbuch
zur Hälfte mit Johannes Willershausen zu Fronhausen.
Haus Nr. 24 - Heinrich
Gilbert
besitzt pro Januar 1828 von
Johann Konrad Gilbert nach Ehekontrakt vom 20.
Mai 1826 ein Haus und Scheuer aneinander bei Gotthard Lemmer und Peter
Ruppert. Hiervon wird abgegeben
jährlich in die Renterei Treis ein Rauchhuhn, 4 Meste Gerichtshafer, die
Fahrdienste mit 8 Steuergulden 22 Albus 3 Heller, die Handdienste mit 4
Steuergulden 25 Albus und 4 Heller, dem Fürsten zu Weilburg ein Bedehuhn, dem
Schuldiener 1 Meste oder 2 1/2 Metze
Korn, 2 Laibe Brot.
Haus Nr. 28 - Ludwig Bingel
besitzt pro Januar 1822 nach
Ehe- und Anschlags-
kontrakt vom 19. Februar 1814 Haus, Scheuer, Stallung und
Hofraide an der gemeinen Straße Erbgarten, den Garten am Holzplatz an der
Dorfstraße. Zugang pro Januar 1833 von
Johann Conrad Ruth nach Kaufbrief vom 22.
Februar 1832 Erbland, zehntet in hiesigem Zehnten auf den Sohlen, an
Christoph und George Bingel. Zugang pro
Januar 1824 von J. Dietrich Bingel zu Niederweimar nach Kaufbrief vom 17. Juli
1822 Erbland, zehntet wie vor vorm Hainbuch an der Landstraße und Conrad
Zecher. Hiervon wird abgegeben in den
Kasten zu Treis 2 Albus 8 Heller Grundzins, in die Renterei Treis 4 Albus 8
Heller Zins, der Pfarre zu Treis 1 Albus 6 Heller Grundzins, 1 Gans, 1 Hahn.
Haus Nr. 28 - Heinrich
Bingel
besitzt pro Januar 1833 von
George Bingel nach Teilkontrakt vom 12.
Januar 1832 Erbland, zehntet in hiesigem Feldzehnten am Burgweg an
Johannes Bodenbender und Bernhard Schneider.
Haus Nr. 30 - George Henrich
Greiff
besitzt pro April 1799 von
seinem Vater Johann Henrich Greiff nachstehende Güter erblich: Erbland, zehntet
in hiesigem Feldzehnten vorm Burgwald an Johann George Bingel und Christoph
Bingel von Bellnhausen.
Haus Nr. 37 - Johannes
Geisler und Ehefrau besitzen pro Januar 1834 durch seine Ehefrau Elisabeth
geb. Bingel nach Ehekontrakt vom 8.
Juli 1833 von Christoph Bingel Erbland, zehntet in hiesigem Gemeinsfeldzehnten
die elfte Garbe auf der Sohle an Johann Adam Barthell und Johann Henrich
Krag. Pro Januar 1833 Zugang von Georg
Bingel nach Teilkontrakt vom 12. Januar
1832 Erbland, zehntet in hiesigem Zehnten vor dem Hainbuch an Johannes Zecher
und George Becker.
Haus Nr. 27 1/2 - Johannes Finck
besitzt Zugang pro Januar
1828 von Heinrich Stingel nach Kaufbrief vom 16. November 1822 und 28. Oktober 1826 und Meßsituation vom 29. August 1827 Erbgarten an Gotthard Greiff
Witwe Hofraide an der Straße.
Haus Nr. 2 - Johann George
Lepper 11, (Johannes Sohn)
besitzt pro Januar 1836 nach
Ehe- und Anschlagskontrakt vom 7. Juli 1828 von Johannes Lepper ein Lehngut dem
Stift zu Wetter zins- und lehnbar, das »Claußengut« genannt, dazu gehört u. a.
Lehnland, zehntet in hiesigem Feldzehnten die elfte Garbe 'auf den Sohlen, am
Herrschaftsacker.
Haus Nr. 3 - Heinrich
Schwarz 1
besitzt pro Januar 1816 von Caspar
Schwarz ein Lehngut zur Hälfte, das »Weydelsgut« genannt, dem Stift zu Wetter
zins- und lehnbar, dazu gehört u. a. Lehnland, zehntet mit hiesigem Feldzehnten
die elfte Garbe an der Straße an Johannes Adam Barthel und Ludwig Gilbert.
Haus Nr. 11.4 - Johann George Will besitzt pro Januar
1826 durch seine Ehefrau Catharina von deren verstorbenem Vater Heinrich Lemmer
nach Anschlagskontrakt vom 26. November
1824 Haus, Scheuer und Hofraide an der Straße.
Hiervon wird abgegeben jährlich in die Renterei Treis 1 Rauchhuhn, wegen
5/8 Handdienste 3 Steuergulden 12
Albus 4 Heller, wegen 3/8 Kutscherdienste
1 Steuergulden 13 Albus, dem Schulmeister 2 1/2 Metze oder 1 Meste Korn, 2
Laibe Brot.
Haus Nr. 36 - Johannes
Zecher 1, Conrads Sohn
besitzt pro Januar 1823 nach
Ehekontrakt vom 16. November 1821 von Conrad Zecher ein Lehngut, welches der
Universität Marburg zins- und lehnbar ist.
Dazu gehört u. a. ein Lehnhof samt einer Scheuer an George Becker und
Gotthard Lemmer. Lehngarten zehntfrei,
der niedere Garten an George Bingel und George Becker. Hiervon wird abgegeben in die Renterei Treis
4 Meste Gerichtshafer, dem Schulmeister 1 Meste Korn, 2 Laibe Brot.
Haus Nr. 5 - George Becker
besitzt pro 1816 von Johann Jost Becker ein Lehngut
der Universität Gießen modo Marburg zins- und lehnbar. Dazu gehört u. a. Lehngarten, der niedere
Garten an Johannes Adam Barthel modo Johann George Bingel.
Währschaft
Das
Wort kommt von bewahren. Das war eine
Belastung, die auf dem Grundstück oder dem Hause lag, eine Verpflichtung, eine
Bürgschaft,- Gewähr, Sicherheit.
modo - ,nun",
jetzt«. (51)
Anschlagskontrakt
Wollte
ein Mensch seinen Besitz auf Erben übertragen, so wurde ein Vertrag abgeschlossen. Bestimmte Rechte und Pf7ichten wurden zusammengezogen.
Rauchhuhn
Das
war eine Herdsteuer. Vom Mittelalter
bis ins 19. Jahrhundert
gebräuchliche Bezeichnung einer
Steuer,
die nach Herden (Haushaltungen) oder Rauchfängen (Häusern) erhoben wurde und
eine Art Gebäudesteuer darstellte.
Landmesser
Nach
der Vermessung der Gemarkung durch den Landmesser trug derselbe alle Daten in
dicke Folianten ein, es waren die »Stück-, Steuer- und Lagerbücher« der
Dorfschaft. Er fertigte weiter die
Dorfkarte und die Katasterbeschreibungen der im Dorf vorhandenen Häuser an. (57)